Pilotversuch: Neuversorgung mit drei stark schwerhörigen Probanden

Drei stark schwerhörige Mitglieder waren bereit, sich in einem Akustikfachgeschäft in Basel mit Hörgeräten neu versorgen lassen.

Seit 2011 steht in den IV/AHV-Verordnungen zur Hörgerätefinanzierung, dass es auf dem Markt zum Preis von CHF 1‘650 - für jede Person genügend gute Hörgeräte zu finden sind (für zwei Hörgeräte; für eine Qualitätsversorgung sowie Anpassungs- und Serviceleistungen durch Fachpersonen).

Merkblatt Leistungen der IV

Merkblatt Leistungen der AHV

Es ging in unserem Pilotversuch darum, mit unseren drei Probanden die obgenannten Vorgaben der Bundesverordnungen zu bestätigen – oder zu widerlegen. Von der Frage ausgehend, ob der Hörgerätemarkt qualitativ hochstehende Hörgeräte zum Preis der IV/AHV-Pauschalen für Betroffene mit einem sehr hohen Hörverlust anbietet.

Das Resultat war eindeutig:

  • Nur eine der drei Personen konnte mit günstigen Hörgeräten genügend gut versorgt werden, allerdings nicht zum 0-Tarif, wie das BSV dies als realisierbar vorgibt, sondern mit einer Zuzahlung von CHF 1'284.00. Noch günstigere Hörgeräte zu probieren, hätte gemäss Akustiker keinen Sinn gemacht.
  • Für die beiden anderen Probanden funktionierte die Versorgung mit denselben günstigen Hörgeräten nicht. Für diese beiden ist auch mit einer Zuzahlung von CHF 1‘284 keine gute Versorgung zu erreichen. Sie müssen aufgrund ihrer starken Beeinträchtigung wesentlich tiefer in die Tasche greifen.

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Fazit:

Ab einer mittleren Schwerhörigkeit, wo zwingend höherstufige Technik notwendig ist, sind Hörsysteme ausschliesslich in einem Hochpreissegment auf dem Markt erhältlich, auch wenn man immer noch von einer einfachen, zweckdienlichen Versorgung spricht. Bei höheren Qualitätsstufen gibt es keine günstigen Hörgeräte auf dem Schweizer Markt, die der Höhe der IV-Pauschalen entsprechen würden.

Damit wird die BSV-Vorgabe widerlegt, dass es für alle Betroffenen, egal wie stark ihre Einschränkung ist, genügend günstige Hörgeräte auf dem Schweizer Markt gibt.

Dieser Versuch widerlegt auch die Aussage der Fachexperten des Bundes, die bei der Einführung des Einpauschalsystems behauptet hatten, dass zwischen der Schwere der Hörstörung und dem Anpassungsaufwand und den Kosten für ein Hörgerät kein zuverlässiger Zusammenhang bestehe. Das Gegenteil ist der Fall: Für stärker Betroffene ist eine Versorgung mit Basis-Qualitätsstufen nicht zielführend – ein genügend gutes Sprachverstehen kann damit nicht erreicht werden.

Der SVNWS fordert dazu auf, dass das Pauschalsystem in eine Mehrstufigkeit entsprechend der Stärke einer Beeinträchtigung nachkorrigiert wird.

Vertiefte Stellungnahme des SVNWS

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