Optimierungsvorschläge und Forderungen des Schwerhörigen-Vereins Nordwestschweiz

1. Eine neue Studie in Auftrag geben
Der SVNWS fordert den Bund dazu auf, in einer neuen Studie zu erforschen, weshalb nur 5 % der Betroffenen günstige Hörgeräte kaufen. Weshalb sind 95 % der Betroffenen bereit, sehr hohe Selbstkosten zu tragen? Gibt es in der Schweiz Menschen mit Schwerhörigkeit, die keine Hörgeräte kaufen? Falls ja: Was sind die Gründe?

2. Das einstufige Pauschalsystem in ein mehrstufiges umwandeln; die Pauschalen erhöhen
Stark betroffene Menschen können mit CHF 1‘650 im heutigen Schweizer Markt keine genügend guten Hörgeräte kaufen. Die Pauschalen reichen inklusive Dienstleistungskosten meist nicht einmal für Einsteigerhörgeräte. Deshalb müssen die Bundesbehörden die Pauschalen für stärker Betroffene erhöhen.

Der Wettbewerb in der Branche spielt nicht aus zwei Hauptgründen:
A. Es besteht eine Informationsasymmetrie zu Gunsten der Branche und zu Lasten der Hörgerätetragenden.
B. Es besteht eine Kostenintransparenz bei den Verkaufsstellen. Daraus ergeben sich die folgenden zwei Optimierungsvorschläge:

3. Informationsasymmetrie entgegenwirken
Es braucht unabhängiges Fachwissen, das den Betroffenen zur Verfügung gestellt wird, um die erwähnte Informationsasymmetrie zu überbrücken. Eine neutrale Fachstelle unter Bundesaufsicht soll die Betroffenen über verschiedene Möglichkeiten einer akzeptablen Versorgung informieren.

4. Einheitliche Kategorisierungen und Kostentransparenz bei den Verkaufsstellen schaffen
Es muss eine für alle geltende Kategorisierung der verschiedenen Hörgeräte-/Dienstleistungsangebote eingeführt werden. Und es braucht Kostentransparenz bei der Preissetzung von Hörsystemen und Dienstleistungen. Nur damit ist ein Kosten-Nutzen-Vergleich auf Seiten der Käuferschaft überhaupt möglich. Im jetzigen ungeregelten Markt müssen Äpfel mit Birnen verglichen werden.

5. Qualitätsrichtlinien einführen und Anpassung der Hörgeräte nur durch Fachpersonen ermöglichen
Analog Deutschland, das als Vorbild für das Pauschalmodell in der Schweiz gedient hat, müssen bei vergütungsberechtigten Hörgeräten Qualitätskriterien eingeführt und kontrolliert werden. Hörgeräteanpassungen sollen, analog der SUVA, nur von ausgewiesenen Fachpersonen durchgeführt werden dürfen.
Das BSV kann damit auch besser sicherstellen, dass beim Hörgerätekauf Bundesgelder sorgfältig verwendet werden.

6. Das Härtefallverfahren muss revidiert und vereinfacht werden
Der SVNWS fordert die Behörden auf, die Härtefallverordnung dahingehend anzupassen, dass ein Härtefallantrag unabhängig vom Lebensalter einer betroffenen Person eingereicht werden kann. Zudem soll ab dem zweiten Verfahrensantrag das Verfahren vereinfacht durchgeführt werden können.

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